Bitte
beachten Sie, das Lieferungen ins Ausland
ebenfalls nur in Verbindung unserer AGB`s
gelten, sich aber die Lieferfristen dem
EU-Recht angleichen.
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Geschäftsbedingungen:
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Die
nachstehenden Bedingungen gelten für jeden
Auftrag. Andere Bedingungen sind für den
Lieferanten nur bindend, wenn der Lieferant
sie schriftlich anerkannt hat. |
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Preisangebot. Die
Preisangebote werden in D-Mark abgegeben;
sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit
der Bestätigung des Auftrages durch den
Lieferanten. |
Zahlungsbedingungen.
Die Rechnung wird unter dem Tage des Abgangs
der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. |
Lieferungen: gelten
ab Lieferwerk, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Sofern der Auftraggeber keine besondere
Weisung erteilt, übernimmt der Lieferant
keine Verbindlichkeit für billigsten oder
schnellsten Versand. Transportversicherungen
werden von dem Lieferanten nur auf
ausdrückliche Anweisung und Kosten des
Auftraggebers vorgenommen. |
Es
gelten die gesetzlichen Regelungen der Fernabsatzverordnung bzgl.
Recht des Käufers zur Rückgabe und
Rücksendung bestellter Ware im Rahmen der
Verordnung. Wie in der Verordnung
festgelegt, trägt der Käufer bis zu einem
Warenwert von 40 Euro (= 78,23 DEM) die
Kosten der Rücksendung, ansonsten trägt die
Kosten der Verkäufer. |
Die
Rückgabe von geöffneten Packungen mit
teilweise verbrauchtem Inhalt ist
grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein
Mangel vorliegt.Das Widerrufsrecht besteht
mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet
anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren,
die nachKundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfalldatum
überschritten wurde,oder
der Verkäufer mit dem Käufer einen
Sonderpreis vereinbart hat. |
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Liegt
bei Fertigstellung oder nach Eintreten der
Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung
des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei
dem Lieferanten eingelagert, so wird die
Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung
der Ware ausgefertigt. |
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Die Zahlungsfristen laufen
vom Rechnungsdatum ab. |
Die
Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb
von 10 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne
Abzug in Deutscher Mark zu erfolgen. Bei
Zahlung per Bankeinzug wird ein Skonto bis
zu 3% gewährt. Bei kleinen Beträgen gilt
Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei
neuen Verbindungen kann Vorauszahlung
verlangt werden. |
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Bei
größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder
der geleisteten Arbeit entsprechende
Teilzahlungen zu leisten. Ein Skontoabzug
auf Teil- oder Zwischenrechnungen wird nur
gewährt, wenn Barzahlung innerhalb der im
Absatz 1 genannten Frist erfolgt. |
Bei
Bereitstellung größerer Papier- und
Kartonmengen oder besonderer Materialien
durch den Lieferanten ist dieser berechtigt,
hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. Dem
Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener
Ansprüche, gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder
Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe
von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu
vergüten. |
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Die
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird
hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei
Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag,
an dem die Gutschriftanzeige bei dem
Lieferanten eingeht, als Zahlungseingang. |
Wird
eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Auftraggebers
bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in
Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht
zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch
der noch nicht fälligen Rechnungen zu
verlangen. Desgleichen hat der Lieferant das
Recht, die Weiterarbeit an den laufenden
Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. |
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Soweit
die vorstehenden Zahlungsbedingungen
zugunsten des Auftraggebers abgeändert
werden, hat dieser die gesamten Kredit und
sonstigen Kosten zu tragen. |
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Eigentumsvorbehalt: Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollen
Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis
zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks
Eigentum des Lieferanten. Sie darf vor
voller Bezahlung oder vor Einlösung der
dafür hingegebenen Schecks ohne Zustimmung
des Lieferanten weder verpfändet noch zur
Sicherstellung übereignet werden. Zum
Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der
Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt
und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung
aus dem Weiterverkauf auf den Lieferanten
übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers
aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
werden bereits jetzt an den Lieferanten
abgetreten, welcher diese Abtretung
hierdurch abnimmt. |
Bestellungen stellen
keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es
sei denn, sie werden von uns als solche
schriftlich bestätigt. |
Wir
behalten uns vor, die Belieferung gegen
Rechnung bzw. Nachnahme ohne Angabe von
Gründen abzulehnen. |
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An
allen vom Auftraggeber übergebenen
Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich
sämtlicher Forderungen des Lieferanten mit
der Übergabe ein Pfandrecht bestellt. |
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Lieferzeit: Sind
keine Liefertermine vereinbart, wohl aber
eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene
Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage
der Absendung der Auftragsbestätigung; sie
endet mit dem Tage, an dem die Ware das
Lieferwerk verläßt oder wegen
Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für
die Dauer der Prüfung der Andrucke,
Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den
Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils
unterbrochen, und zwar vom Tage der
Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage
des Eintreffens seiner Stellungnahme.
Verlangt der Auftraggeber nach der
Auftragsbestätigung Änderungen des
Auftrages, welche die Anfertigungsdauer
beeinflussen, so beginnt eine neue
Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung
der Änderungen. |
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Für
Überschreitung der Lieferzeiten ist der
Lieferant nicht verantwortlich, falls diese
durch Umstände, welche der Lieferant nicht
zu vertreten hat, verursacht wird. |
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Betriebsstörungen — sowohl im eigenen
Betrieb wie im fremden, von denen die
Herstellung und der Transport abhängig sind
— verursacht durch Krieg, Streik,
Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel,
Versagen der Verkehrsmittel,
Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen
Fälle höherer Gewalt, befreien von der
Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen
und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte
Überschreitung der Lieferzeit und des
Preises berechtigt den Auftraggeber nicht,
vom Auftrag zurückzutreten oder den
Lieferanten für etwa entstandenen Schaden
verantwortlich zu machen. |
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Lieferungsverzug: |
Bei
Lieferungsverzug des Lieferanten ist der
Auftraggeber in jedem Fall erst nach
Stellung einer angemessenen Nachfrist zur
Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden
Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen
Gewinns kann er nicht verlangen. |
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Abnahmeverzug: Kommt
der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug,
so stehen dem Lieferanten die Rechte aus §
326 BGB zu. Stattdessen steht dem
Lieferanten aber auch das Recht zu, vom
Vertrag nur teilweise zurückzutreten und
hinsichtlich des anderen Teiles
Schadensersatz zu verlangen. |
Nimmt
der Auftraggeber die Lieferung nicht
innerhalb angemessener Frist nach
Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem
Versand nicht prompt ab, oder ist ein
Versand infolge von Umständen, die der
Lieferant nicht zu vertreten hat, längere
Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant
berechtigt, die Lieferung für Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf
Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur
einzulagern. |
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Beanstandungen sind
nur innerhalb einer Woche nach Empfang der
Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers
zur Untersuchung der gelieferten Waren
besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt
worden sind. Mängel eines Teils der
Lieferung können nicht zur Beanstandung der
ganzen Lieferung führen. Es kann nur
Minderung, nicht aber Wandlung oder
Schadensersatz verlangt werden. Der
Lieferant hat das Recht der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
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Versteckte Mängel,
die nach unverzüglicher Untersuchung nicht
zu finden sind, dürfen nur dann gegen den
Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die
Mängelrüge innerhalb von drei Monaten,
nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen
hat, bei dem Lieferanten eintrifft.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von
dem Lieferanten beschafften Neons, Kartons
und sonstigen Materials können nicht
beanstandet werden, soweit sie in den
Lieferungsbedingungen der Neon - und
Metalindustrie oder der sonst zuständigen
Lieferindustrie, die auf Anfordern dem
Auftraggeber zur Verfügung stehen, für
zulässig erklärt sind oder soweit sie auf
durch die Drucktechnik bedingten
Unterschiede zwischen Andruck und Auflage
beruhen.Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit
und Abweichung der Farben und Bronzen sowie
für die Beschaffenheit von Gummierung,
Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der
Lieferant nur insoweit, als Mängel der
Materialien vor deren Verwendung bei
sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
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Für
Verschulden des Personals wird auch
innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB
gehaftet. |
Verpackung aus
Papier und Pappe wird zu den Selbstkosten
berechnet und nicht zurückgenommen. |
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Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster
werden berechnet, auch wenn der Auftrag
nicht erteilt wird. |
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Urheberrecht. Für
die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung
aller Neonvorlagen ist der Auftraggeber
allein verantwortlich. |
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Das
Urheberrecht und das Recht der
Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und
zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen
Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen
und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich
ausdrücklich anderweitiger Regelung, dem
Lieferanten. |
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Nachdruck oder Vervielfältigung —
gleichgültig in welchem Verfahren — auch
derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand
eines Urheberrechts oder eines anderen
gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne
Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig. |
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Druckplatten, Lithografien, Kopiervorlagen
(Negative und Diapositive auf Film ),
Stanzen und dergleichen bleiben Eigentum des
Lieferanten (Fa.Hecht), auch wenn sie
gesondert in Rechnung gestellt werden. |
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Für
fremde Manuskripte und andere Gegenstände,
die nach Erledigung des Auftrages vom
Auftraggeber binnen vier Wochen nicht
abgefordert sind, übernimmt der Lieferant
keine Haftung. |
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Versicherungen. Wenn
die vom Lieferanten übergebenen Manuskripte,
Originale, Papiere, zur Aufbewahrung
übergebenen , lagernde Drucksachen oder
sonstige eingebrachte Sachen gegen
Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere
Gefahr versichert werden sollen, hat der
Auftraggeber die Versicherung selbst zu
besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche
Sorgfalt verlangt werden. |
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Satzfehler werden
kostenfrei berichtigt; dagegen werden von
dem Lieferanten infolge Unleserlichkeit des
Manuskriptes nicht verschuldete oder in
Abweichung von der Neonvorlage erforderliche
Abänderungen, insbesondere Besteller- und
Autorkorrekturen, nach der dafür
aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die
Rechtschreibung ist der "Duden", letzte
Ausgabe, maßgebend. |
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Mehr-
oder Minderlieferung.
Im allgemeinen wird die volle
vorgeschriebene Ware geliefert. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr-
oder Minderergebnis der bestellten Ware bis
zu 50% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht
sich bei Farb- oder besonders schwierigen
Arbeiten auf 80%. Zusätzlich erhöhen sich
die Prozentsätze der Mehr- oder
Minderlieferung, wenn das Neon von dem
Lieferanten aufgrund der
Lieferungsbedingungen der Fachverbände der
Neonerzeugung beschafft wurde, um deren
Toleranzsätze. |
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Firmentext und Betriebs-Kenn-Nummer. Der
Lieferant behält sich das Recht vor, seinen
Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine
Betriebs-Kenn-Nummer nach Maßgabe
entsprechender Übungen oder Vorschriften und
des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller
Art anzubringen. |
Welche
Daten speichern wir von Ihnen und warum? |
Wenn Sie
etwas bei uns bestellen, benötigen wir
einige persönliche Grundinformationen von
Ihnen, wie Ihren Namen, die eMail-Adresse,
Ihre vollständige Anschrift und - bei
Zahlung per Kreditkarte - Ihre
Kreditkartennummer, damit wir Ihnen Ihre
Ware schnell und reibungslos ausliefern und
Sie gegebenenfalls bei Rückfragen erreichen
können. Diese Daten geben wir in keinem Fall
an Dritte weiter! |
Selbstverständlich können Sie Ihre
personenbezogenen Daten bei uns jederzeit
wieder löschen lassen. Bitte teilen Sie dies
unserem Kundenservice info@neonfactory.de schriftlich
mit.
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Mündliche Abmachungen bedürfen
zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher
Bestätigung. |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten
einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse
ist der Sitz des Lieferanten. |
Geschäftsführer: Michael Hecht
USt.ID: DE 130 404
721
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